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Die Frankfurter Polizei im Nationalsozialismus

Nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler wurde die deutsche Polizei nach nationalsozialitischer Ideologie verändert. Schon am 22. Februar 1933 wurde die Sturmabteilung (SA) zur Hilfspolizei erklärt und somit stand die Polizei unter direktem Einfluss der SA.

Zeitungsartikel aus dem Frankfurter Volksblatt vom 12. Februar 1933
Zeitungsartikel aus dem Frankfurter Volksblatt vom 12. Februar 1933: Am 13. ­Februar hatte Hermann Göring in seiner Eigenschaft als preußischer Innenminister auch den lang­jährigen Frankfurter Polizeipräsidenten Ludwig Steinberg entfernen lassen. Neuer Polizei­präsident wurde Generalmajor a. D. von Westrem zum Gutacker, der in Wiesbaden als Pensionär lebte und 1931 in die NSDAP eingetreten war. Nach seinem Partei-Eintritt wurde er SA-Standartenführer. Das Frankfurter Volksblatt bezeichnete die ›Beurlaubung‹ Steinbergs als »­Befreiung von einem Alptraum«. Die Einsetzung von Westrems sei eine »Freude für das nationalsozialistische Frankfurt«. (Quelle: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main)

Mit der Notverordnung vom 28. Februar 1933, »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat« (auch Reichstagsbrand-Verordnung genannt), wurden die polizeilichen Befugnisse ausgedehnt. Die Grundrechte wurden außer Kraft gesetzt. Die Polizei konnte von nun an »in unmittelbarer normenfreier Anwendung der Staatsgewalt alle hierfür erforderlichen Maßnahmen (…) treffen«. Hausdurchsuchungen und Festnahmen konnten willkürlich durchgeführt werden. Massenverhaftungen gegen SPD und KPD fanden statt, Gewerkschaftshäuser und Zeitungsredaktionen wurden besetzt.

Nach dem Machtantritt der NSDAP und dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 hatte man alle Beamten, die nicht der nationalsozialistischen Ideologie zustimmten, ohne Pensionsansprüche aus dem Dienst entlassen. Die Frankfurter Polizei wurde »gleichgeschaltet«.

Am 17. Juni 1936 wurde die Polizei im Reichsinnenministerium neu gegliedert und Heinrich Himmler unterstellt. Heinrich Himmler, Reichsführer Schutzstaffel (SS) und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, hatte von nun an zwei reichszentrale Hauptämter inne: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei, welche sich aus dem Staatspolizeiamt und dem Preußischen Landeskriminalamt zusammensetzte. Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei wurden unter der Leitung von Kurt Daluego unter dem Dach der Ordnungspolizei gesammelt; die Sicherheitspolizei setzte sich aus der Kriminalpolizei und der Geheimen Staatspolizei unter der Führung von Reinhard Heydrich zusammen.

Eine Neuordnung und Zentralisierung der gesamten deutschen Polizei wurde umgesetzt. Die Polizeibehörden wurden unter einer reichsweiten Zentralbehörde zusammengeführt und eine Verselbstständigung gegenüber Gerichten und der Staatsanwaltschaft fand statt. Die Polizei wurde nach und nach der Weisungsgewalt der allgemeinen Staatsverwaltung entzogen, indem eine eigene Personalverwaltung aufgebaut und eine Disziplinar- und Strafgerichtsbarkeit für die Polizei eingeführt wurde.

Mit dem Erlass des Reichsministeriums des Inneren am 14. Dezember 1937 über »Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei« konnte die Polizei im Sinne der NS-Ideologie alle als »gemeinschaftsfremd« klassifizierten Menschen nicht nur überwachen, sondern sie auch sofort in Haft nehmen oder sie in ein Konzentrationslager deportieren.

1939 wurde die Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) im Reichssicherheitshauptamt vereinigt. Durch diesen Zusammenschluss war zwischen der Tätigkeit von Kriminalpolizei und Geheimer Staatspolizei (Gestapo) kaum mehr zu unterscheiden. Beide Polizeiabteilungen ermittelten selbstständig, folgten einzig den Weisungen der Polizeiführung und legten der Staatsanwaltschaft nur die Fälle vor, die von der Polizeiführung zur Verfügung freigegeben wurden.

Die angebliche Kriminalprävention wurde im Sinne des Nationalsozialismus radikalisiert. Angeblich »kriminelle und sozialschädliche Erbanlagen« standen im Vordergrund der Verfolgung. Die »Verhinderung der Weitergabe eines schlechten Erbstroms an den gesunden Volkskörper« und die »Ausmerzung von Volksschädlingen« sind ab 1933 Gründe für Haft, Zwangsarbeit und Mord.

Mit der Gründung einer weisungsbefugten deutschen Polizei wurde ein umfassendes Netz zur Verfolgung errichtet. Zur Unterbringung von Gefangenen standen der Polizei und der Gestapo unter anderem das Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße, das Untersuchungsgefängnis in der Hammelsgasse und verschiedene Notgefängnisse zur Verfügung.